Richtlinien für die Prüfung
TEIL C
KAPITEL V PRIORITÄT
3. Inanspruchnahme der Priorität
3.2 Prioritätserklärung
 

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TEIL C
KAPITEL V PRIORITÄTKAPITEL V PRIORITÄT
3. Inanspruchnahme der Priorität3. Inanspruchnahme der Priorität
  3.1 Allgemeines3.1 Allgemeines     3.3 Abschrift der früheren Anmeldung (Prioritätsunterlage)3.3 Abschrift der früheren Anmeldung (Prioritätsunterlage)  
 

3.2

Prioritätserklärung

 

Die Erklärung über den Tag und den Staat einer Anmeldung, deren Priorität beansprucht wird, ist bei Einreichung der europäischen Patentanmeldung abzugeben; das Aktenzeichen der prioritätsbegründenden Anmeldung ist innerhalb von 16 Monaten nach dem Prioritätstag zu nennen (siehe auch A-III, 6.5).

 

Regel 38 (2)