Richtlinien für die Prüfung
TEIL C
KAPITEL II INHALT EINER EUROPÄISCHEN PATENTANMELDUNG (AUSGENOMMEN PATENTANSPRÜCHE)
7. Unzulässige Angaben
7.5 Ausschluss von Angaben bei der Veröffentlichung
 

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TEIL C
KAPITEL II INHALT EINER EUROPÄISCHEN PATENTANMELDUNG (AUSGENOMMEN PATENTANSPRÜCHE)KAPITEL II INHALT EINER EUROPÄISCHEN PATENTANMELDUNG (AUSGENOMMEN PATENTANSPRÜCHE)
7. Unzulässige Angaben7. Unzulässige Angaben
  7.4 Belanglose Angaben7.4 Belanglose Angaben       
 

7.5

Ausschluss von Angaben bei der Veröffentlichung

 

Im Allgemeinen wird sich die Eingangsstelle mit den unter die Kategorie 1 a) fallenden Angaben befassen; unter Umständen wird sie sich auch mit offensichtlich unter die Kategorie 1 b) fallenden Angaben befasst haben; wenn jedoch derartige Angaben nicht als solche erkannt und deshalb bei der Veröffentlichung der Anmeldung nicht weggelassen wurden, sollte ihre Streichung im Verlauf der Prüfung der Anmeldung gegebenenfalls im Rahmen der Behandlung sonstiger unzulässiger Angaben verlangt werden. Der Anmelder muss davon unterrichtet werden, unter welche Kategorie die Angaben fallen, deren Streichung verlangt wird.