Richtlinien für die Prüfung
TEIL B
KAPITEL XII STELLUNGNAHME ZUR RECHERCHE
3. Analyse der Anmeldung und Inhalt der Stellungnahme zur Recherche
3.8 Unterbreitung von Vorschlägen
 

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TEIL B
KAPITEL XII STELLUNGNAHME ZUR RECHERCHEKAPITEL XII STELLUNGNAHME ZUR RECHERCHE
3. Analyse der Anmeldung und Inhalt der Stellungnahme zur Recherche3. Analyse der Anmeldung und Inhalt der Stellungnahme zur Recherche
  3.7 Herangehensweise des Prüfers3.7 Herangehensweise des Prüfers     3.9 Positive Stellungnahme3.9 Positive Stellungnahme  
 

3.8

Unterbreitung von Vorschlägen

 

Es sei darauf hingewiesen, dass es nicht zu den Pflichten eines Prüfers gehört, vom Anmelder zu verlangen, die Anmeldung auf eine bestimmte Art und Weise zu ändern, um einem Einwand zu entsprechen, da die Fassung der Anmeldung Sache des Anmelders ist und es ihm freisteht, sie in der von ihm gewünschten Weise zu ändern, sofern die Änderung den Mangel beseitigt und im übrigen den Erfordernissen des EPÜ genügt. Es kann jedoch mitunter nützlich sein, wenn der Prüfer zumindest in allgemeinen Worten eine annehmbare Form für die Änderung vorschlägt; er sollte in diesem Fall aber darauf hinweisen, dass der Vorschlag lediglich als Hilfe für den Anmelder gedacht ist und dass im Prüfungsverfahren andere Änderungsformen in Betracht gezogen werden können.