Richtlinien für die Prüfung
TEIL B
KAPITEL XII STELLUNGNAHME ZUR RECHERCHE
1. Stellungnahme zur Recherche als Bestandteil des EESR
1.1 Die Stellungnahme zur Recherche
 

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TEIL B
KAPITEL XII STELLUNGNAHME ZUR RECHERCHEKAPITEL XII STELLUNGNAHME ZUR RECHERCHE
1. Stellungnahme zur Recherche als Bestandteil des EESR1. Stellungnahme zur Recherche als Bestandteil des EESR
       1.2 Standpunkt der Prüfungsabteilung1.2 Standpunkt der Prüfungsabteilung  
 

1.1

Die Stellungnahme zur Recherche

 

Für ab dem 1. Juli 2005 eingereichte europäische und in die europäische Phase eintretende internationale Anmeldungen ergeht zusammen mit dem europäischen Recherchenbericht bzw. dem ergänzenden europäischen Recherchenbericht eine Stellungnahme dazu, ob die Anmeldung und die Erfindung, die sie zum Gegenstand hat, die Erfordernisse des EPÜ zu erfüllen scheinen.

 

Diese Regelung gilt nicht für die in XII, 8 genannten Fälle.

 

Die Ergebnisse der Stellungnahme zur Recherche müssen mit den im Recherchenbericht zugeordneten Dokumentenkategorien sowie mit etwaigen anderen im Recherchenbericht genannten Punkten wie etwa mangelnder Einheitlichkeit der Erfindung oder Einschränkung der Recherche vereinbar sein.