Richtlinien für die Prüfung
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KAPITEL V VORKLASSIFIZIERUNG (WEITERLEITUNG) UND OFFIZIELLE KLASSIFIZIERUNG EUROPÄISCHER...
8. Überprüfung der offiziellen Klassifizierung
 

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  7. Klassifizierung bei mangelnder Einheitlichkeit der Erfindung7. Klassifizierung bei mangelnder Einheitlichkeit der Erfindung       
 

8.

Überprüfung der offiziellen Klassifizierung

 

In der Regel werden die Anmeldungen nach Verlassen der Recherchenabteilung nicht systematisch daraufhin überprüft, ob die vom Prüfer vorgenommene offizielle Klassifizierung richtig ist. Die Hauptdirektion "Tools und Dokumentation" kann jedoch in dem für notwendig erachteten Maße Stichprobenverfahren einführen, um sicherzustellen, dass die IPK richtig und einheitlich angewendet wird. Es liegt natürlich im Ermessen des Direktors, solche Stichproben in dem von ihm für notwendig gehaltenen Maße unter Berücksichtigung der Erfahrung seiner Prüfer zu veranlassen, bevor die Anmeldungen seine Direktion verlassen.

 

Die letztinstanzliche Verantwortung für Entscheidungen in Klassifikationsfragen liegt bei der Hauptdirektion "Tools und Dokumentation".