Richtlinienfür die Prüfung TEIL B KAPITEL V VORKLASSIFIZIERUNG (WEITERLEITUNG) UND OFFIZIELLE KLASSIFIZIERUNG EUROPÄISCHER... 6. Klassifizierung bei unklarem Gegenstand der Erfindung (z. B. bei einer Teilrecherche)
Klassifizierung bei unklarem Gegenstand der Erfindung (z. B. bei einer Teilrecherche)
Ist der Gegenstand der Erfindung nicht eindeutig, so muss sich die Klassifizierung auf das stützen, was die Erfindung zu sein scheint, soweit sich dies ermitteln lässt. Wenn bei der Recherche Unklarheiten ausgeräumt werden, muss die Klassifizierung entsprechend geändert werden (siehe V, 4, letzter Absatz).