Richtlinien für die Prüfung
TEIL B
KAPITEL V VORKLASSIFIZIERUNG (WEITERLEITUNG) UND OFFIZIELLE KLASSIFIZIERUNG EUROPÄISCHER...
5. Klassifizierung später veröffentlichter Recherchenberichte
 

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KAPITEL V VORKLASSIFIZIERUNG (WEITERLEITUNG) UND OFFIZIELLE KLASSIFIZIERUNG EUROPÄISCHER...KAPITEL V VORKLASSIFIZIERUNG (WEITERLEITUNG) UND OFFIZIELLE KLASSIFIZIERUNG EUROPÄISCHER...
  4. Offizielle Klassifizierung der Anmeldung4. Offizielle Klassifizierung der Anmeldung     6. Klassifizierung bei unklarem Gegenstand der Erfindung (z. B. bei einer Teilrecherche)6. Klassifizierung bei unklarem Gegenstand der Erfindung (z. B. bei einer Teilrecherche)  
 

5.

Klassifizierung später veröffentlichter Recherchenberichte

 

In Fällen, in denen der Recherchenbericht zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Anmeldung noch nicht verfügbar ist und daher gesondert veröffentlicht wird und in denen es der Prüfer für notwendig hält, die ursprüngliche Klassifizierung aus den unter V, 4, letzter Absatz genannten Gründen zu ändern, sollte er die geänderte Klassifizierung auf dem Recherchenbericht angeben und darauf hinweisen, dass es sich dabei um die offizielle Klassifizierung im Gegensatz zu der auf der Anmeldung veröffentlichten Klassifizierung handelt (die somit zu einer reinen "Klassifizierung für die Veröffentlichung" wird). Eine solche Klassifizierungsänderung sollte nur dann vorgenommen werden, wenn der Prüfer voll und ganz von deren Notwendigkeit überzeugt ist. Wird eine europäische Patentanmeldung ohne den europäischen Recherchenbericht klassifiziert und veröffentlicht (A2-Veröffentlichung), so wird der europäische Recherchenbericht nach der Veröffentlichung der Anmeldung erstellt und gesondert veröffentlicht (A3-Veröffentlichung). Es kann vorkommen, dass die IPK im Zeitraum zwischen der Veröffentlichung der europäischen Anmeldung (A2-Veröffentlichung) und der gesonderten Veröffentlichung des Recherchenberichts (A3-Veröffentlichung) geändert wird. In diesem Fall muss der Prüfer für den Recherchenbericht die Version der IPK heranziehen, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Anmeldung gültig war.