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2.6
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Patentfamiliensystem
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Das EPA unterhält ein Patentfamiliensystem, das auf den Anmelde- und Prioritätsdaten der in den Datenbanken des EPA gespeicherten Patentdokumenten beruht. Beim Sichten von Patentdokumenten am Bildschirm wird in der Regel nur ein stellvertretendes Dokument einer Patentfamilie angezeigt, aber es gibt Links zu den anderen Mitgliedern der Patentfamilie.
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Die Praxis, nicht alle Mitglieder einer Patentfamilie in die Dokumentation für die manuelle Recherche aufzunehmen (wie von der WIPO akzeptiert), wird weitgehend befolgt. Bei den nach 1968 veröffentlichten Patentdokumenten erfolgt dies unter Verwendung des Patentfamiliensystems; bei älteren Dokumenten wird dies in erster Linie im Rahmen von Umklassifizierungsvorhaben durchgeführt, wobei die Möglichkeit besteht, die Familieninformationen in den Datenbanken entsprechend zu aktualisieren. Bei manuellen Recherchen können die Prüfer sich des Patentfamiliensystems bedienen, um andere Familienmitglieder festzustellen, die dann in den Bilddatenbanken abgerufen oder, wenn notwendig, in der numerisch geordneten Dokumentation nachgeschlagen werden können.
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Was Neuzugänge anbelangt, so werden die Familienmitglieder, die klassifiziert und in die Dokumentation für die manuelle Recherche aufgenommen werden sollen, nach folgenden Verfahren ausgewählt:
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i)
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Veröffentlichte europäische Patentanmeldungen und veröffentlichte internationale Patentanmeldungen, in denen das EPA bestimmt ist, werden in die Dokumentation für die manuelle Recherche aufgenommen.
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ii)
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Das Familienmitglied, das zuerst in der entsprechenden Direktion der Hauptdirektion Tools und Dokumentation eingeht oder dessen bibliografische Daten zuerst in dieser Direktion zur Eingabe in den Computer vorliegen, wird in die Dokumentation für die manuelle Recherche aufgenommen, soweit es keine Anmeldung gemäß i) betrifft.
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iii)
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Bei (fast) gleichzeitigem Eingang wird den in deutscher, englischer oder französischer Sprache veröffentlichten Dokumenten der Vorzug gegeben.
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iv)
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Wenn das erste Familienmitglied, das in die Dokumentation für die manuelle Recherche aufgenommen worden ist, nicht in einer der Amtssprachen abgefasst ist und ein weiteres Familienmitglied eingeht, das zum Mindestprüfstoff gehört, so wird dieses Dokument ebenfalls in die Dokumentation für die manuelle Recherche aufgenommen (insbesondere das erste, wenn mehrere Dokumente eingehen).
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v)
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Ausnahmsweise, z. B. in komplizierten Bereichen der Technik, kann ein zusätzliches Familienmitglied in die Dokumentation für die manuelle Recherche aufgenommen werden, wenn die darin enthaltene Information umfassender oder besser dargestellt ist (z. B. US-Patente).
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Die Auswahl der Dokumente für die Dokumentation für die manuelle Recherche nach dem Patentfamiliensystem erfolgte bisher in einigen Punkten nach etwas anderen Regeln; für diese Dokumente wird grundsätzlich die bisherige Situation beibehalten; wenn jedoch ein Grund besteht, den Inhalt eines bestimmten Gebiets zu überprüfen (beispielsweise im Falle einer Umklassifizierung), so wird diese Gelegenheit dazu benutzt, den Inhalt der Dokumentation für die manuelle Recherche im Rahmen des Möglichen den vorstehend beschriebenen Gegebenheiten bei den neuen Dokumenten anzupassen.
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