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Inhaltsverzeichnis
Vorwort
Stichwortverzeichnis
Liste der Vorschriften
Teil I
Teil II
Teil III
Teil IV
Teil V
Teil VI
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Mitteilung vom 1. Oktober 2001 zur Einführung des Euro
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Der Verwaltungsrat hat mit zwei Beschlüssen vom 28. Juni 2001 ab Beginn des Jahres 2002 den Euro als einzige Währung des EPA eingeführt (ABl. EPA 2001, 377) und die Gebühren nach Artikel 2 Gebührenordnung (GebO) in Euro zur Erleichterung der Zahlungsvorgänge in der letzten Stelle auf 5 bzw. 0 abgerundet (ABl. EPA 2001, 378 ff.). Mit Beschluß vom 28. September 2001 (siehe S. 540) hat der Präsident des EPA die Verwaltungsgebühren des EPA ebenfalls entsprechend abgerundet. Die abgerundeten Beträge sind für Zahlungen ab 3. Januar 2002 verbindlich. Das ab 3. Januar 2002 geltende Gebührenverzeichnis, das nur noch Euro-Beträge enthält, ist dieser Ausgabe des Amtsblatts beigefügt.
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Für Zahlungen an das EPA ergeben sich ab Anfang Januar 2002 folgende Änderungen:
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Da Artikel 5 GebO geändert und Artikel 6 GebO gestrichen wurde, setzt der Präsident des EPA keine Gegenwerte mehr zu den in Euro angesetzten Gebühren, Auslagen und Verkaufspreisen fest.
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Alle Konten der EPO werden nur noch in Euro geführt. In den Vertragsstaaten, die nicht der Euro-Zone angehören, wurden folgende Euro-Konten eingerichtet:
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Die aktuelle Liste der Konten der EPO wird immer am Ende des Amtsblatts veröffentlicht.
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Sämtliche Einzahlungen und Überweisungen können ab 1. Januar 2002 nur noch in Euro auf die Euro-Konten der EPO erfolgen. Schecks an die Order des Amts sind nur noch in Euro auszustellen. Zahlungen in anderen Währungen werden ab 1. Januar 2002 nicht mehr angenommen.
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Aus finanztechnischen Gründen war es erforderlich, die abgerundeten Euro-Beträge erst für Zahlungen ab 3. Januar 2002 einzuführen. Wir bitten deshalb zu beachten, daß für Zahlungen, die gemäß Artikel 8 GebO den Zahlungstag 2. Januar 2002 erhalten, noch die nicht abgerundeten Euro-Beträge gelten.
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Ab 1. Januar 2002 erfolgen Rückzahlungen von Patentgebühren nur noch in Euro.
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