GebO ABl. 2001, 524: Mitteilung vom 1. Oktober 2001 zur Einführung des Euro


 

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GebO ABl. 2001, 524: Mitteilung vom 1. Oktober 2001 zur Einführung des Euro   GebO ABl. 2005, 628: Hinweis für die Zahlung von Gebühren, Auslagen und Verkaufspreisen
 

GebO - ABl. 2001, 524

 

Mitteilung vom 1. Oktober 2001 zur Einführung des Euro


 

- ABl. 2001, 524 -


 

Der Verwaltungsrat hat mit zwei Beschlüssen vom 28. Juni 2001 ab Beginn des Jahres 2002 den Euro als einzige Währung des EPA eingeführt (ABl. EPA 2001, 377) und die Gebühren nach Artikel 2 Gebührenordnung (GebO) in Euro zur Erleichterung der Zahlungsvorgänge in der letzten Stelle auf 5 bzw. 0 abgerundet (ABl. EPA 2001, 378 ff.). Mit Beschluß vom 28. September 2001 (siehe S. 540) hat der Präsident des EPA die Verwaltungsgebühren des EPA ebenfalls entsprechend abgerundet. Die abgerundeten Beträge sind für Zahlungen ab 3. Januar 2002 verbindlich. Das ab 3. Januar 2002 geltende Gebührenverzeichnis, das nur noch Euro-Beträge enthält, ist dieser Ausgabe des Amtsblatts beigefügt.


 

Für Zahlungen an das EPA ergeben sich ab Anfang Januar 2002 folgende Änderungen:


 

1. Gegenwerte


 

Da Artikel 5 GebO geändert und Artikel 6 GebO gestrichen wurde, setzt der Präsident des EPA keine Gegenwerte mehr zu den in Euro angesetzten Gebühren, Auslagen und Verkaufspreisen fest.


 

2. Konten


 

Alle Konten der EPO werden nur noch in Euro geführt. In den Vertragsstaaten, die nicht der Euro-Zone angehören, wurden folgende Euro-Konten eingerichtet:


CH


UBS


322.005.60 M


CH


Postfinance


91-649517-3


CY


Bank of Cyprus


0155/41/190144/48


DK


Danske Bank


3001014560


DK


BG Bank A/S


1551-2138837478


GB


Barclays Bank PLC


86 98 72 66


SE


Svenska Handelsbanken


99-48857939


SE


PostGirot


7 41 53-8


TR


Turkiye IS Bankasi


4214-301120-1039000


 


 


 


 

Die aktuelle Liste der Konten der EPO wird immer am Ende des Amtsblatts veröffentlicht.


 

3. Zahlungen


 

Sämtliche Einzahlungen und Überweisungen können ab 1. Januar 2002 nur noch in Euro auf die Euro-Konten der EPO erfolgen. Schecks an die Order des Amts sind nur noch in Euro auszustellen. Zahlungen in anderen Währungen werden ab 1. Januar 2002 nicht mehr angenommen.


 

Aus finanztechnischen Gründen war es erforderlich, die abgerundeten Euro-Beträge erst für Zahlungen ab 3. Januar 2002 einzuführen. Wir bitten deshalb zu beachten, daß für Zahlungen, die gemäß Artikel 8 GebO den Zahlungstag 2. Januar 2002 erhalten, noch die nicht abgerundeten Euro-Beträge gelten.


 

4. Rückzahlungen


 

Ab 1. Januar 2002 erfolgen Rückzahlungen von Patentgebühren nur noch in Euro.