Regel 92(2) ABl. 1986, 61: Mitteilung des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 22. Januar 1986 über die Eintragung bestimmter Angaben in das europäische Patentregister


 

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Durchführungsvorschriften    
Teil II Teil I Teil III
Regel 92(2) Regel 85(5) Regel 93(d) ABl. 2001, 458: Beschluß des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 7. September 2001 über von der Akteneinsicht ausgeschlossene Unterlagen
Regel 92(2) ABl. 1986, 61: Mitteilung des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 22. Januar 1986 über die Eintragung bestimmter Angaben in das europäische Patentregister Regel 92(2) ABl. 1983, 458: Mitteilung des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 14. Oktober 1983 über die Eintragung bestimmter Angaben in das europäische Patentregister Regel 92(2) ABl. 1986, 327: Mitteilung des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 30. Juli 1986 über die Eintragung bestimmter Angaben in das europäische Patentregister
 

Regel 92(2) - ABl. 1986, 61

 

Mitteilung des Präsidenten des Europäischen Patentamts
vom 22. Januar 1986 über die Eintragung bestimmter
Angaben in das europäische Patentregister


 

- ABl. 1986, 61 -


 

Im Anschluß an die Mitteilung in ABl. 11/1983, S. 458 wird hiermit gemäß Regel 92 Absatz 2 EPÜ bestimmt, daß folgende Angaben in das europäische Patentregister eingetragen werden1:


 

1.

Tag der Absendung eines ergänzenden europäischen Recherchenberichts,


 

2.

Tag der Absendung des ersten Prüfungsbescheids,


 

3.

Tag des Eingangs des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand,


 

4.

Zurückweisung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand,


 

5.

Name, Vornamen und Geschäftsanschrift des Vertreters des Einsprechenden,


 

6.

Verbindung von zwei Anmeldungen (vgl. Rechtsauskunft Nr. 10/81, ABl. 9/1981, S. 349), und zwar

 

-

Abschluß des Verfahrens durch Verbindung mit (Anmelde- und Veröffentlichungsnummer) durch Entscheidung vom (Tag) sowie

 

-

Verbindung mit (Anmelde- und Veröffentlichungsnummer) durch Entscheidung vom (Tag),


 

7.

nach Erstellung des europäischen Recherchenberichts ermittelte neue Schriftstücke.


 

Die Eintragung der Angaben Nrn. 1-4 erfolgt am 19. Februar 1986.
Die Angaben Nrn. 5-7 werden bereits in das europäische Patentregister eingetragen.
Paul Braendli
Präsident


______________________

 

1

Siehe auch die Mitteilung des EPA, ABl. 2/1986, S. 63.