Regel 92(2) ABl. 1983, 458: Mitteilung des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 14. Oktober 1983 über die Eintragung bestimmter Angaben in das europäische Patentregister
Mitteilung des Präsidenten des
Europäischen Patentamts vom
14. Oktober 1983 über die
Eintragung bestimmter Angaben in das europäische Patentregister
- ABl. 1983, 458 -
1.
Gemäß Regel 92 Absatz 2 EPÜ wird hiermit bestimmt, daß mit Wirkung ab 4. Januar 1984 zu Patenten, für die die Einspruchsfrist abgelaufen ist, ohne daß Einspruch erhoben wurde, folgende Angabe in das europäische Patentregister eingetragen wird:
"Kein Einspruch eingelegt"
2.
Ebenfalls mit Wirkung ab 4. Januar 1984 wird bei Berichtigung von Fehlern in der europäischen Patentschrift folgender Hinweis in das europäische Patentregister aufgenommen: