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Regel 35(2) - ABl. 2001, 563
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Beschluß des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 15. November 2001 über die Stückzahl, in der die Unterlagen der europäischen Patentanmeldung einzureichen sind
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Die Unterlagen der europäischen Patentanmeldung (die Beschreibung, die Patentansprüche, die Zeichnungen und die Zusammenfassung) sind in einem Stück einzureichen1. Dies gilt auch für Schriftstücke, die die Unterlagen der europäischen Patentanmeldung ersetzen.
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Dieser Beschluß tritt am 2. Januar 2002 in Kraft. Die Mitteilung des Europäischen Patentamts vom 22. Juli 1985 über die Stückzahl, in der Schriftstücke einzureichen sind (ABl. EPA 1985, 248) wird aufgehoben.
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Geschehen zu München, am 15. November 2001 Ingo KOBER Präsident
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