|
E
/
D
/
F
Inhaltsverzeichnis
Vorwort
Stichwortverzeichnis
Liste der Vorschriften
Teil I
Teil II
Teil III
Teil IV
Teil V
Teil VI
 |
| |
Regel 28 - ABl. 1991, 461
|
| |
BUDAPESTER VERTRAG (BV)
Umwandlung einer außerhalb des Budapester Vertrags
vorgenommenen Hinterlegung eines Mikroorganismus
in eine Hinterlegung aufgrund des Budapester Vertrags
|
| |
|
1.
|
Die Versammlung des Budapester Verbandes hat auf ihrer außerordentlichen Tagung im September 1990 einstimmig eine neueVereinbarung genehmigt, wonach die internationale Hinterlegungsstelle sowohl das Datum des Eingangs der Hinterlegung außerhalb des Vertrags als auch das Datum des Eingangs des Umwandlungsantrags anzugeben hat; die rechtlichen Wirkungen der Hinterlegung in der Zeit zwischen diesen beiden Zeitpunkten werden dabei im jeweiligen nationalen (regionalen) Recht geregelt.
| |
| |
Der Generaldirektor der WIPO hat daraufhin das internationale Formblatt für die Empfangsbestätigung bei der Hinterlegung (BP/4) geändert, das von der internationalen Hinterlegungsstelle ausgestellt wird.
|
| |
|
2.
|
Für die Zwecke des europäischen Patenterteilungsverfahrens (Regel 28 EPÜ) muß die Umwandlung einer außerhalb des Budapester Vertrags vorgenommenen Hinterlegung eines Mikroorganismus in eine Hinterlegung aufgrund des Vertrags spätestens am Tag der Einreichung der europäischen Patentanmeldung vorgenommen worden sein1.
|
|
|
______________________
|