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Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Diensstelle Wien keine Annahmestelle im Sinne von Artikel 75 Absatz 1 Buchstabe a) EPÜ ist. Solche Annahmestellen bestehen nur in München, Den Haag und Berlin1. Bei der Dienststelle Wien können daher europäische Patentanmeldungen, internationale Anmeldungen, Schriftstücke und Zahlungsmittel, die solche Anmeldungen betreffen, sowie Anträge auf Einsicht in die Akten europäischer Patentanmeldungen und Patente nicht eingereicht werden. Gehen derartige Unterlagen bei der Dienststelle Wien ein, werden diese amtsintern an die zuständige Annahmestelle in München oder Den Haag weitergeleitet und erhalten als Eingangsdatum den Tag des Eingangs bei einer dieser Annahmestellen.
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