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Inhaltsverzeichnis
Vorwort
Stichwortverzeichnis
Liste der Vorschriften
Teil I
Teil II
Teil III
Teil IV
Teil V
Teil VI
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Artikel 20 - ABl. 1990, 404
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Mitteilung des Vizepräsidenten
Generaldirektion 5 des Europäischen Patentamts
vom 5. Juli 1990 über den Schriftverkehr mit der Rechtsabteilung
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1.
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Die Rechtsabteilung1 entscheidet zentral für das gesamte Amt über die Eintragung und Löschung von bestimmten Angaben in den Vertreterregistern und dem Patentregister (ABl. EPA 1989, 177). Im Bereich Patentregister geht es im wesentlichen um folgende Vorgänge:
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b)
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Unterbrechung des Verfahrens bei Tod, Geschäftsunfähigkeit oder Konkurs und Wiederaufnahme des Verfahrens (Regel 90 EPÜ).
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2.
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Ab 01.09.1990 bearbeitet die Rechtsabteilung ihre Vorgänge im Bereich Patentregister unter eigener Akte und eigenem Aktenzeichen. Das Aktenzeichen der Rechtsabteilung besteht aus dem Wort "LEGAL", der betreffenden Vorschrift des EPÜ (z. B. R 90), einer fortlaufenden Nummer (z. B. 2) und der Jahreszahl (z. B. 89), lautet also im Beispielsfall LEGAL R 90-2/89.
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Die Beteiligten werden gebeten, Anträge und Mitteilungen, die die unter 1 a) - c) genannten Verfahren betreffen, direkt an die Rechtsabteilung in München zu richten und den weiteren Schriftverkehr unter dem LEGAL-Aktenzeichen (und nicht unter dem Aktenzeichen der Anmeldung oder des Patents) nur mit der Rechtsabteilung zu führen. Die Bearbeitung wird dadurch wesentlich erleichtert und beschleunigt.
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3.
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Die GD 1- und GD 2-Akten der betroffenen Anmeldungen und Patente werden über den Stand des bei der Rechtsabteilung anhängigen Verfahrens auf dem laufenden gehalten.
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Anträge auf Eintragung eines Rechtsübergangs oder einer Namensänderung sowie auf Berichtigung einer Erfindernennung sind weiterhin an die GD 1 oder GD 2 zu richten.
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