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Einer Veröffentlichung im "PCT Newsletter" Nr. 5/2003, Seite 1, zufolge und gemäß Artikel 9 der PCT-Vereinbarung zwischen dem spanischen Patent- und Markenamt und dem Internationalen Büro der WIPO wird das spanische Patent- und Markenamt seine Tätigkeit als mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragte Behörde (IPEA) für ab dem 1. Juni 2003 eingereichte internationale Anmeldungen, für die es als IPEA zuständig ist, aufnehmen.
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