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Anmerkung: Regel 58.2 PCT sieht folgendes vor: Wird die Gebühr für die internationale vorläufige Prüfung nicht innerhalb der Frist entrichtet, die von der mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragten Behörde festgesetzt worden ist, so fordert diese Behörde den Anmelder auf, die Gebühr innerhalb eines Monats vom Datum der Aufforderung zu entrichten. Kommt der Anmelder der Aufforderung innerhalb der vorgeschriebenen Frist nach, so gilt die Gebühr für die vorläufige Prüfung als rechtzeitig bezahlt. Kommt der Anmelder nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist nach, so gilt der Antrag auf internationale vorläufige Prüfung als nicht gestellt.
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