Artikel 150 ABl. 1997, 592: PCT Änderung der Ausführungsordnung zum PCT


 

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Durchführungsvorschriften    
Teil I Liste der Vorschriften Teil II
Artikel 150 Artikel 149 ABl. 1980, 407: Vertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über den Schutz der Erfindungspatente (Patentschutzvertrag) vom 22. Dezember 1978 Artikel 150(2) ABl. 1993, 540: PCT Mitteilung des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 18. Juni 1993 über die im Schriftverkehr mit dem EPA als internationale Behörde nach dem PCT zu verwendende Sprache
Artikel 150 ABl. 1997, 592: PCT Änderung der Ausführungsordnung zum PCT Artikel 134(8) ABl. 2005, Beil. zu ABl. 12/2005, Seite 31: EUROPÄISCHE EIGNUNGSPRÜFUNG Anweisungen an die Aufsichtspersonen Artikel 150 ABl. 1998, 332: PCT Änderungen der Ausführungsordnung zum PCT, die zum 1. Juli 1998 oder später in Kraft treten
 

Artikel 150 - ABl. 1997, 592

 

PCT
Änderung der Ausführungsordnung zum PCT


 

- ABl. 1997, 592 -


 

Auf der Tagung der PCT-Versammlung vom 16. September bis zum 1. Oktober 1997 ist eine große Zahl von Änderungen der PCT-Ausführungsordnung beschlossen worden. Überwiegend werden die Änderungen zum 1. Juli 1998 in Kraft treten. Über sie wird in einer späteren Ausgabe berichtet.


 

Die ebenfalls beschlossenen Gebührensenkungen und Änderungen beim PCT-Blatt treten zum 1. Januar 1998 in Kraft.


 

1. Senkung von PCT-Gebühren


 

Für ab 1. Januar 1998 eingereichte internationale Anmeldungen sinkt die Grundgebühr um etwa 15 % und die Bestimmungsgebühr um rund 19 %1 Die entsprechenden Beträge in den beim EPA als PCT-Anmeldeamt zugelassenen Währungen ergeben sich aus dem Hinweis für die Zahlung von Gebühren, Auslagen und Verkaufspreisen.


 

2. PCT-Blatt


 

Das PCT-Blatt wird mit Inkrafttreten der Änderungen in Regel 86 PCT zum 1. Januar 1998 sowohl in gedruckter als auch in elektronischer Form erscheinen2.


 

Die Papierausgabe des Blattes wird in zweisprachiger Form und nicht mehr getrennt als PCT Gazette und Gazette du PCT erscheinen. Das neue Blatt wird nur noch die bibliographischen Angaben aus dem Kopfbogen der nach Regel 48 PCT veröffentlichten Schrift und wie bisher die Angaben nach Regel 86.1 ii) - v) PCT enthalten.


 

Die elektronische Fassung des Blattes wird zusätzlich zu den bibliographischen Angaben die auf dem Kopfbogen wiedergegebene Zeichnung und die Zusammenfassung enthalten. Sie wird gleichzeitig in englischer und französischer Sprache zugänglich sein3. Einzelheiten werden in den Verwaltungsrichtlinien festgelegt.

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1

Vgl. PCT Newsletter Nr. 10/1997, S. 1.

 

2

Aus technischen Gründen können aber auch nach dem Stichtag noch einige Ausgaben in der bisherigen Form erscheinen.

 

3

Zugangswege können z.B. das Internet oder die CD-ROM-Technik bieten.