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1.
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Beispiel aus dem Gebiet der Chemie
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Art. 78, 83; R. 27
Beschreibung der Erfindung
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[Spaghettinudel]
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Bezeichnung der Erfindung (Angabe im Erteilungsantrag genügt)
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Die Erfindung bezieht sich auf das Gebiet der langen Teigwaren, genauer der Spaghettinudeln, und insbesondere auf derartige Teigwaren, die sich unter Erhaltung der besonderen organoleptischen Eigenschaften ähnlicher handelsüblicher Erzeugnisse durch eine überraschend kurze Garzeit auszeichnen, die durch spezielle, sich über die gesamte Länge der Teigwaren erstreckende Längsnuten erreicht wird.
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R. 27 (1) a)
Technisches Gebiet, auf das sich die Erfindung bezieht
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Es sind bereits verschiedene Arten von Spaghettinudeln bekannt, die mit Längsnuten versehen sind, um die Garzeit gegenüber derjenigen für ähnliche zylindrische Erzeugnisse mit ("Bucatini") oder ohne Hohlraum zu verkürzen, die aber nicht ohne Nachteile vor allem in bezug auf eine einheitliche Garung sind.
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R. 27 (1) b)
Einschlägiger Stand
der Technik
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So wurden beispielsweise Spaghetti mit sternförmigem Querschnitt hergestellt, bei denen die Teile, die die Spitzen bilden, während des Garens allerdings gegenüber dem Kern zu weich werden. Erfolgreicher waren Formen mit drei Nuten, die im Winkel von 120 zueinander angeordnet sind, so daß Spaghetti mit einem dreiblättrigen Querschnitt entstehen; diese neigen aber beim Garen zum Verkleben, was dazu führt, daß sie am Ende der Garzeit in der Mitte nicht ausreichend und außen zu stark gekocht sind.
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Würdigung des Stands der Technik
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Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, eine Spaghettinudel herzustellen, die derart mit Längsnuten versehen ist, daß ein Erzeugnis mit einem zentralen Kern und drei winkelförmig in gleichen Abständen voneinander angeordneten Längslappen entsteht, bei dem die Formen und Abmessungen der Komponenten so ausgewogen sind, daß im Vergleich zu den herkömmlichen handelsüblichen Erzeugnissen erhebliche Vorteile in bezug auf die Herstellung wie auch auf den Garvorgang und die anschließende Verwendung bewirkt und darüber hinaus die genannten Nachteile der ähnlichen bekannten, mit Nuten versehenen Erzeugnisse vermieden werden.
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R. 27 (1) c)
Darstellung der Erfindung
R. 27 (1) c)
Vorteilhafte Wirkungen der Erfindung
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Bei Versuchen wurden folgende Vorteile des erfindungsgemäßen Erzeugnisses festgestellt:
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Garzeit von rund 2 Minuten bei herkömmlicher Garweise (in sprudelnd kochendem Wasser), d. h. um mehr als 65 % kürzer als bei Spaghetti desselben Durchmessers mit vollem Querschnitt (6 - 7 Minuten)
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Möglichkeit, diese Garzeit durch Verwendung besonderer automatischer Geräte zum Kochen von Teigwaren, in denen das Wasser eine Temperatur von 140 C bei einem Druck von 10 atm erreicht, auf bis zu etwa 1 Minute weiter zu verkürzen
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wesentlich höhere Produktivität als bei anderen schnellkochenden Teigwaren ähnlicher Form
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Verkürzung der Trockenzeit gegenüber Formen mit vollem Querschnitt dank der besonderen Form, die die Verdunstung des Wassers aus dem Inneren der Nudel erleichtert
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geringe Menge schadhafter Endprodukte, da es weder zu Instabilität noch zu Aufrollen kommt, so daß weniger Ausschuß auftritt und die Erzeugnisse besser für den Einsatz der genannten automatischen Kochgeräte geeignet sind, weil sie beim Hineingeben in die Kochkammer nicht zum Überlaufen führen
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Aussehen des gegarten, auf dem Teller angerichteten Erzeugnisses vergleichbar mit dem herkömmlicher Spaghetti und besser als das ähnlicher schnellkochender Formen, da sich die Längsnuten beim Garen schließen und lediglich schmale Linien an der Außenseite zurücklassen
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gute Kaueigenschaften, vergleichbar mit denjenigen herkömmlicher Spaghetti desselben Durchmessers
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bessere Aufnahme von Soßen als bei herkömmlichen Formen aufgrund der Längsnuten
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Verhinderung des Verklumpens der Spaghetti dank der eigens entwickelten Form des Erzeugnisses und dadurch durchweg einheitliche Garung
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Im folgenden wird die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels und mit Bezug auf die beigefügten Zeichnungen veranschaulicht, in denen
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R. 27 (1) d) und e)
Beschreibung wenigstens eines Weges zur Ausführung der Erfindung unter Bezugnahme auf die Zeichnungen
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Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Spaghettinudel in vergrößertem Maßstab und
Fig. 2 ein leicht vergrößerter Querschnitt des Erzeugnisses nach Fig. 1 ist.
Wie aus den vorstehend genannten Zeichnungen ersichtlich ist, umfaßt die erfindungsgemäße Spaghettinudel einen vollen zentralen Kern 1 mit im wesentlichen kreisförmigem Querschnitt, der mit drei parallelen Längslappen - generell mit der Ziffer 2 bezeichnet -, die im Winkel von 120 in gleichen Abständen voneinander angeordnet sind und durch die Nuten 3 getrennt sind, ein einziges Stück bildet.
Die Form der Lappen 2 und der entsprechenden Nuten 3 wurde in intensiver Arbeit entwickelt, um dem erfindungsgemäßen Erzeugnis die bereits beschriebenen Vorteile gegenüber herkömmlichen Erzeugnissen derselben Art und gegenüber ähnlichen bekannten, mit Nuten versehenen Erzeugnissen zu verleihen.
Insbesondere hat jeder Lappen 2 im Querschnitt einen Umriß, der einen kreisbogenförmigen konvexen Kopfabschnitt 4 mit einem Krümmungsradius R1 - im wesentlichen gleich dem einer herkömmlichen vollen Spaghettinudel desselben Durchmessers - aufweist, dessen Enden an erste Enden von im wesentlichen halbkreisförmigen konvexen Seitenabschnitten 5 mit einem Krümmungsradius R2 anschließen, der wesentlich kleiner als R1 ist (ungefähr 1/6), deren zweite Enden wiederum über konkave gekrümmte Abschnitte 6 mit kleinem Krümmungsradius R3 (ungefähr 1/30 von R2) an erste Enden der kreisbogenförmigen konkaven Stielabschnitte 7 mit einem Krümmungsradius R4 anschließen, der größer als R2 (ungefähr 1,5fach), aber kleiner als R1 (ungefähr 1/4) ist, deren zweite Enden wiederum an die zweiten Enden von Stielabschnitten 7 benachbarter Lappen 2 anschließen.
Wie bereits erwähnt, sind die Lappen 2 durch Nuten 3 voneinander getrennt, die in der vorstehend beschriebenen Anordnung jeweils definiert sind durch den entgegengesetzten Umriß der konvexen Seitenabschnitte 5, der konkaven Stielabschnitte 7 und der konkaven gekrümmten Abschnitte 6, durch die diese beiden Abschnitte der benachbarten Lappen 2 miteinander verbunden sind, so daß sich eine verbreiterte Form im inneren Teil und eine verjüngte Form im äußeren Teil der Öffnung ergibt, was beim Garen die bereits genannten Vorteile hat, daß die Spaghettinudeln nicht verkleben und die Nuten 3 sich schließen.
Lediglich als - keinesfalls erschöpfendes - Beispiel einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Spaghettinudel seien folgende Maße für die angeführten Krümmungsradien der Abschnitte genannt, die den Umriß des Querschnitts der einzelnen Lappen 2 bilden: R1 = 0,765 mm, R2 = 0,135 mm, R3 = 0,045 mm, R4 = 0,207 mm, während der Radius R5 des kreisförmigen Querschnitts des vollen zentralen Kerns 0,270 mm beträgt.
Selbstverständlich können Formen mit Abmessungen ausgeführt werden, die von den vorstehenden Maßen abweichen; dabei ist jedoch darauf zu achten, daß die Verhältnisse zwischen Formen und Maßen unverändert beibehalten werden.
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1.
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Spaghettinudel, bestehend aus einem vollen zentralen Kern kreisförmigen Querschnitts mit drei mit ihm aus einem einzigen Stück bestehenden parallelen Längslappen, die im Winkel von 120 in gleichen Abständen voneinander angeordnet sind und durch Nuten getrennt sind, wobei jeder dieser Lappen im Querschnitt einen Umriß hat, der einen kreisbogenförmigen konvexen Kopfabschnitt mit einem Krümmungsradius (R1) - im wesentlichen gleich dem einer herkömmlichen vollen Spaghettinudel desselben Durchmessers - aufweist, dessen Enden an erste Enden von praktisch halbkreisförmigen konvexen Seitenabschnitten mit einem Krümmungsradius (R2) anschließen, der wesentlich kleiner als (R1) ist, deren zweite Enden wiederum über konkave gekrümmte Abschnitte mit kleinem Krümmungsradius (R3) an erste Enden der kreisbogenförmigen konkaven Stielabschnitte mit einem Krümmungsradius (R4) anschließen, der größer als (R2), aber kleiner als (R1) ist, deren zweite Enden wiederum an die zweiten Enden von Stielabschnitten benachbarter Lappen anschließen.
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R. 29 (1) a)
Unabhängiger Patentanspruch
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2.
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Spaghettinudel nach Anspruch 1, wobei (R2) ungefähr 1/6 von (R1), (R3) ungefähr 1/3 von (R2), (R4) ungefähr das 1,5fache von (R2) sowie ungefähr 1/4 von (R1) ist und wobei der Radius (R5) des kreisförmigen Querschnitts des vollen zentralen Kerns ungefähr das 2fache von (R2) ist.
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R. 29 (3), (4)
Abhängiger Patentanspruch
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3.
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Spaghettinudel nach Anspruch 1 und 2, wobei (R1) = 0,765 mm, (R2) = 0,135 mm, (R3) = 0,045 mm, (R4) = 0,207 mm und (R5) = 0,270 mm ist.
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4.
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Spaghettinudel nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei die Nuten, die die Längslappen voneinander trennen, jeweils definiert sind durch den entgegengesetzten Umriß der konvexen Seitenabschnitte, der konkaven Stielabschnitte und der konkaven gekrümmten Abschnitte, durch die diese beiden Abschnitte der benachbarten Lappen miteinander verbunden sind, so daß sich eine verbreiterte Form im inneren Teil und eine verjüngte Form im äußeren Teil der Öffnung ergibt.
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Spaghettinudel
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R. 33 (1)
Bezeichnung der Erfindung
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Spaghettinudel mit einem vollen zentralen Kern 1, der mit drei parallelen Längslappen 2, die im Winkel von 120 in gleichen Abständen voneinander angeordnet und durch Nuten 3 getrennt sind, ein einziges Stück bildet.
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R. 33 (2), (3), (5)
Inhalt der Zusammenfassung
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Die Ausgewogenheit von Formen und Abmessungen der verschiedenen Komponenten ermöglicht eine rasche Garzeit bei guten Kaueigenschaften.
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