Richtlinienfür die Prüfung TEIL E KAPITEL VIII FRISTEN, RECHTSVERLUST, WEITERBEHANDLUNG, BESCHLEUNIGTE BEARBEITUNG UND WIEDEREINSETZUNG IN... 3. Beschleunigte Bearbeitung europäischer Patentanmeldungen
Anmelder, denen an einer raschen Recherche oder Prüfung gelegen ist, können eine Bearbeitung ihrer Anmeldungen nach dem PACE-Programm (Programm zur beschleunigten Bearbeitung europäischer Patentanmeldungen) beantragen (siehe Mitteilung des Präsidenten des EPA, ABl. 10/2001, 459).