Richtlinien für die Prüfung
TEIL E
KAPITEL VIII FRISTEN, RECHTSVERLUST, WEITERBEHANDLUNG, BESCHLEUNIGTE BEARBEITUNG UND WIEDEREINSETZUNG IN...
2. Weiterbehandlung und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
2.2 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
2.2.6 Besonderheiten bei Verfahren mit mehreren Beteiligten
 

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KAPITEL VIII FRISTEN, RECHTSVERLUST, WEITERBEHANDLUNG, BESCHLEUNIGTE BEARBEITUNG UND WIEDEREINSETZUNG IN...KAPITEL VIII FRISTEN, RECHTSVERLUST, WEITERBEHANDLUNG, BESCHLEUNIGTE BEARBEITUNG UND WIEDEREINSETZUNG IN...
2. Weiterbehandlung und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand2. Weiterbehandlung und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
2.2 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand2.2 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
  2.2.5 Antrag auf Wiedereinsetzung2.2.5 Antrag auf Wiedereinsetzung     2.2.7 Entscheidung über die Wiedereinsetzung2.2.7 Entscheidung über die Wiedereinsetzung  
 

2.2.6

Besonderheiten bei Verfahren mit mehreren Beteiligten

 

Wird z. B. im Einspruchsverfahren vom Patentinhaber ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gestellt, so sind die Einsprechenden und gegebenenfalls die Beitretenden, obwohl sie am Wiedereinsetzungsverfahren nicht beteiligt sind, vom Antrag auf Wiedereinsetzung und der späteren Entscheidung in Kenntnis zu setzen, soweit es sich um eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei einer dem Einspruchsverfahren entspringenden Frist handelt.