Richtlinien für die Prüfung
TEIL E
KAPITEL VII UNTERBRECHUNG UND AUSSETZUNG DES VERFAHRENS
1. Unterbrechung
 

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KAPITEL VII UNTERBRECHUNG UND AUSSETZUNG DES VERFAHRENSKAPITEL VII UNTERBRECHUNG UND AUSSETZUNG DES VERFAHRENS
       2. Aussetzung des Verfahrens, wenn ein Verfahren zur Geltendmachung eines Anspruchs anhängig ist2. Aussetzung des Verfahrens, wenn ein Verfahren zur Geltendmachung eines Anspruchs anhängig ist  
 

1.

Unterbrechung

 


1.1 Das Verfahren vor dem EPA wird unterbrochen,

1.2 Wiederaufnahme des Verfahrens

1.3 Zuständiges Organ