Richtlinien für die Prüfung
TEIL E
KAPITEL VII UNTERBRECHUNG UND AUSSETZUNG DES VERFAHRENS
1. Unterbrechung
1.3 Zuständiges Organ
 

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TEIL E
KAPITEL VII UNTERBRECHUNG UND AUSSETZUNG DES VERFAHRENSKAPITEL VII UNTERBRECHUNG UND AUSSETZUNG DES VERFAHRENS
1. Unterbrechung1. Unterbrechung
  1.2 Wiederaufnahme des Verfahrens1.2 Wiederaufnahme des Verfahrens       
 

1.3

Zuständiges Organ

 

Für Fragen, die die Unterbrechung oder die Wiederaufnahme des Verfahrens betreffen, ist die Rechtsabteilung zuständig (siehe Mitteilung des EPA, ABl. 9/1990, 404).

 

Art. 20