Richtlinien für die Prüfung
TEIL D
KAPITEL VII EINZELHEITEN UND BESONDERHEITEN DES VERFAHRENS
4. Unterschiedliche Fassungen des europäischen Patents für verschiedene Vertragsstaaten
4.1 Unterschiedliche Fassungen bei Eintritt des Berechtigten in das Verfahren
 

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TEIL D
KAPITEL VII EINZELHEITEN UND BESONDERHEITEN DES VERFAHRENSKAPITEL VII EINZELHEITEN UND BESONDERHEITEN DES VERFAHRENS
4. Unterschiedliche Fassungen des europäischen Patents für verschiedene Vertragsstaaten4. Unterschiedliche Fassungen des europäischen Patents für verschiedene Vertragsstaaten
       4.2 Unterschiedliche Fassung bei unterschiedlichem Stand der Technik nach Art. 54 (3) und (4)4.2 Unterschiedliche Fassung bei unterschiedlichem Stand der Technik nach Art. 54 (3) und (4)  
 

4.1

Unterschiedliche Fassungen bei Eintritt des Berechtigten in das Verfahren

 

Ist ein Dritter nach Art. 99 (5) in Bezug auf einen oder mehrere Vertragsstaaten an die Stelle des bisherigen Patentinhabers getreten (siehe I, 6, dritter Absatz), so kann das im Einspruchsverfahren aufrechterhaltene europäische Patent für diesen Staat oder diese Staaten unterschiedliche Patentansprüche, Beschreibungen und Zeichnungen enthalten, die sich selbstverständlich im Rahmen der ursprünglichen Offenbarung halten müssen.

 

Regel 16 (3)