Richtlinien für die Prüfung
TEIL D
KAPITEL VII EINZELHEITEN UND BESONDERHEITEN DES VERFAHRENS
2. Anforderung von Unterlagen
 

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KAPITEL VII EINZELHEITEN UND BESONDERHEITEN DES VERFAHRENSKAPITEL VII EINZELHEITEN UND BESONDERHEITEN DES VERFAHRENS
  1. Reihenfolge der Bearbeitung1. Reihenfolge der Bearbeitung     3. Einheit des europäischen Patents3. Einheit des europäischen Patents  
 

2.

Anforderung von Unterlagen

 

Unterlagen, die von einem am Einspruchsverfahren Beteiligten genannt werden, sind zusammen mit dem Einspruch oder dem schriftlichen Vorbringen in zwei Stücken einzureichen. Sind solche Unterlagen nicht beigefügt und werden sie auch nach Aufforderung des Formalsachbearbeiters nicht rechtzeitig nachgereicht, so braucht die Einspruchsabteilung das darauf gestützte Vorbringen nicht zu berücksichtigen.

 

Regel 59



Bei der Anwendung dieser Bestimmung sollte dem angestrebten Ziel einer Straffung des Verfahrens ebenso Rechnung getragen werden wie dem Umstand, dass die Berücksichtigung offensichtlich relevanter Ausführungen im allgemeinen Interesse liegt.