Richtlinien für die Prüfung
TEIL D
KAPITEL I ALLGEMEINES
2. Einspruch nach Verzicht oder Erlöschen
 

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TEIL D
KAPITEL I ALLGEMEINESKAPITEL I ALLGEMEINES
  1. Bedeutung des Einspruchs1. Bedeutung des Einspruchs     3. Territoriale Wirkung des Einspruchs3. Territoriale Wirkung des Einspruchs  
 

2.

Einspruch nach Verzicht oder Erlöschen

 

Der Einspruch kann auch eingelegt werden, wenn für alle benannten Vertragsstaaten auf das europäische Patent verzichtet worden ist oder wenn das europäische Patent für alle diese Staaten erloschen ist. Dies hat insofern Bedeutung, als in diesen Fällen die mit dem Patent entstandenen Rechte für den Zeitraum bis zum Verzicht oder Erlöschen bestehen bleiben und aus diesen Rechten auch noch nach diesem Zeitpunkt Ansprüche hergeleitet werden können.

 

Art. 99 (3)