Richtlinien für die Prüfung
TEIL C
KAPITEL VI PRÜFUNGSVERFAHREN
7. Arbeit innerhalb der Prüfungsabteilung
7.7 Entscheidung
 

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TEIL C
KAPITEL VI PRÜFUNGSVERFAHRENKAPITEL VI PRÜFUNGSVERFAHREN
7. Arbeit innerhalb der Prüfungsabteilung7. Arbeit innerhalb der Prüfungsabteilung
  7.6 Zurückweisung7.6 Zurückweisung     7.8 Erweiterung der Prüfungsabteilung; Hinzuziehung eines rechtskundigen Prüfers7.8 Erweiterung der Prüfungsabteilung; Hinzuziehung eines rechtskundigen Prüfers  
 

7.7

Entscheidung

 

Entscheidungen werden von der Prüfungsabteilung als Ganzes und nicht von einem einzelnen Prüfer getroffen. Die schriftliche Entscheidung wird daher von allen Mitgliedern unterzeichnet, gleichgültig, ob sie einstimmig getroffen worden ist oder nicht. Die Unterschrift kann durch ein Siegel ersetzt werden.

 

Regel 70