Richtlinien für die Prüfung
TEIL C
KAPITEL VI PRÜFUNGSVERFAHREN
12. Prüfung von Einwendungen Dritter
 

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TEIL C
KAPITEL VI PRÜFUNGSVERFAHRENKAPITEL VI PRÜFUNGSVERFAHREN
  11. Fristen für die Beantwortung von Bescheiden des Prüfers11. Fristen für die Beantwortung von Bescheiden des Prüfers     13. Mündliche Verhandlung13. Mündliche Verhandlung  
 

12.

Prüfung von Einwendungen Dritter

 

Die Prüfung von Einwendungen Dritter wird in E-VI, 3 behandelt. Im Rahmen der Sachprüfung werden solche Einwendungen nur dann berücksichtigt, wenn ein Prüfungsantrag gestellt worden ist.