Richtlinien für die Prüfung
TEIL C
KAPITEL V PRIORITÄT
2. Festlegung der Prioritätstage
2.3 Ungültiger Prioritätsanspruch
 

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TEIL C
KAPITEL V PRIORITÄTKAPITEL V PRIORITÄT
2. Festlegung der Prioritätstage2. Festlegung der Prioritätstage
  2.2 Dieselbe Erfindung2.2 Dieselbe Erfindung     2.4 Einige Beispiele für die Festlegung von Prioritätstagen2.4 Einige Beispiele für die Festlegung von Prioritätstagen  
 

2.3

Ungültiger Prioritätsanspruch

 

Fallen die in V, 2.2 beschriebenen Untersuchungen in Bezug auf eine bestimmte frühere Anmeldung negativ aus, so gilt als wirksamer Tag des Gegenstands des betreffenden Patentanspruchs entweder der Anmeldetag der frühesten Anmeldung, in der die erforderliche Offenbarung enthalten ist und deren Priorität wirksam beansprucht wird (siehe G 3/93, ABl. 1-2/1995, 18), oder - bei Fehlen einer solchen Anmeldung - der Anmeldetag der europäischen Anmeldung selbst (oder der neue Anmeldetag, falls der Anmeldetag gemäß Art. 91 (6) neu festgesetzt worden ist).