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KAPITEL II INHALT EINER EUROPÄISCHEN PATENTANMELDUNG (AUSGENOMMEN PATENTANSPRÜCHE)
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KAPITEL II Anlage IN DER INTERNATIONALEN PRAXIS ANERKANNTE EINHEITEN GEMÄSS REGEL 35 (12) (siehe II,...
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4. Einheiten und Namen von Einheiten, die nur in speziellen Anwendungsbereichen zugelassen sind
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Durch Kombination der in dieser Anlage genannten Einheiten werden zusammengesetzte Einheiten gebildet. |
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