Richtlinien für die Prüfung
TEIL B
KAPITEL X RECHERCHENBERICHT
10. Ausfertigung und Datum
 

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KAPITEL X RECHERCHENBERICHTKAPITEL X RECHERCHENBERICHT
  9. Bei der Recherche ermittelte Dokumente9. Bei der Recherche ermittelte Dokumente     11. Übersendung von Kopien der angeführten Dokumente11. Übersendung von Kopien der angeführten Dokumente  
 

10.

Ausfertigung und Datum

 

Das Datum, an dem der Recherchenbericht erstellt wurde, wird auf dem Recherchenbericht angegeben. Als Datum gilt der Tag, an dem der Prüfer, der die Recherche durchgeführt hat, den Recherchenbericht erstellt.

 

Der Name des Prüfers muss auf dem Recherchenbericht vermerkt sein.