Richtlinien für die Prüfung
TEIL B
KAPITEL IX RECHERCHENDOKUMENTATION
7. Recherchendokumentation in nationalen Ämtern, denen die Durchführung von Recherchen für das EPA...
7.1 Vom EPA bereitgestellte elektronische Recherchendokumentation
 

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KAPITEL IX RECHERCHENDOKUMENTATIONKAPITEL IX RECHERCHENDOKUMENTATION
7. Recherchendokumentation in nationalen Ämtern, denen die Durchführung von Recherchen für das EPA...7. Recherchendokumentation in nationalen Ämtern, denen die Durchführung von Recherchen für das EPA...
       7.2 Zusätzliche Recherchendokumentation der nationalen Patentämter7.2 Zusätzliche Recherchendokumentation der nationalen Patentämter  
 

7.1

Vom EPA bereitgestellte elektronische Recherchendokumentation

 

Das EPA gewährt den nationalen Ämtern seiner Mitgliedstaaten Zugriff auf seine in IX, 1.3 bis IX, 2.3 beschriebene elektronische Recherchendokumentation.

 

Bei anderen Dokumentationen des EPA, die von kommerziellen Datenbankanbietern bereitgestellt werden, kann der Zugriff je nach den zwischen dem EPA und dem Datenanbieter vereinbarten Konditionen für die Datenlieferung Beschränkungen unterworfen sein. Es sind aber gesonderte Vereinbarungen zwischen nationalen Ämtern und Datenanbietern möglich.