Richtlinien für die Prüfung
TEIL B
KAPITEL IX RECHERCHENDOKUMENTATION
3. Systematisch geordnete Nichtpatentliteratur
3.2 Aufbewahrung der Nichtpatentliteratur für die manuelle Recherche
 

HOME

E  /  D   /  F

 

 
 
TEIL B
KAPITEL IX RECHERCHENDOKUMENTATIONKAPITEL IX RECHERCHENDOKUMENTATION
3. Systematisch geordnete Nichtpatentliteratur3. Systematisch geordnete Nichtpatentliteratur
  3.1 Zeitschriften, Protokolle, Berichte, Bücher usw.3.1 Zeitschriften, Protokolle, Berichte, Bücher usw.       
 

3.2

Aufbewahrung der Nichtpatentliteratur für die manuelle Recherche

 

Wenn Kopien von nicht zur Patentliteratur gehörenden Veröffentlichungen in die Recherchendokumentation aufgenommen werden, so werden diese zusammen mit den Patentdokumenten mit der gleichen Klassifikation aufbewahrt, normalerweise in getrennten Mappen (siehe IX, 2.5). Da die Erfahrung gezeigt hat, dass viele dieser Veröffentlichungen nach einigen Jahren (z. B. fünf Jahren) nur noch geringe Bedeutung für die Recherche haben, können die uninteressant gewordenen Schriften entfernt werden. Die Zeitschriften und andere Schriften der Nichtpatentliteratur selbst werden, wie in Bibliotheken üblich, gelagert und etwas länger (z. B. 10 Jahre) aufbewahrt, damit sie später noch konsultiert oder kopiert werden können. Diese Schriften werden zusammen mit anderen Dokumenten der Nichtpatentliteratur aufbewahrt, die für andere als die unter IX, 5 genannten Zwecke gehalten werden.