Richtlinien für die Prüfung
TEIL B
KAPITEL IV RECHERCHENVERFAHREN UND -STRATEGIE
1. Verfahren vor Beginn der Recherche
1.1 Analyse der Anmeldung
 

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TEIL B
KAPITEL IV RECHERCHENVERFAHREN UND -STRATEGIEKAPITEL IV RECHERCHENVERFAHREN UND -STRATEGIE
1. Verfahren vor Beginn der Recherche1. Verfahren vor Beginn der Recherche
       1.2 Formfehler1.2 Formfehler  
 

1.1

Analyse der Anmeldung

 

Der Prüfer muss vor Aufnahme der Recherchentätigkeit die Anmeldung zunächst unter Berücksichtigung der Leitlinien nach III, 3 prüfen, um den Gegenstand der beanspruchten Erfindung zu bestimmen. Zu diesem Zweck hat er die Ansprüche im Lichte der Beschreibung und der Zeichnungen kritisch zu analysieren. Er sollte insbesondere den Inhalt der Patentansprüche, der Beschreibung und der Zeichnungen hinreichend prüfen, um die der Erfindung zu Grunde liegende Aufgabe, die erfinderische Idee, die zu ihrer Lösung führt, die für die Lösung wesentlichen Merkmale, wie sie in den Patentansprüchen wiedergegeben sind, sowie die erzielten Ergebnisse und Wirkungen zu erkennen (siehe jedoch III, 3.5). Zudem sollten technische Merkmale, die in den Patentansprüchen nicht enthalten, in der Beschreibung aber als wesentlich für die Lösung der beschriebenen Aufgabe angegeben sind, in die Recherche aufgenommen werden (siehe C-III, 4.3 ii) und T 32/82, ABl. 8/1984, 354).