Richtlinien für die Prüfung
TEIL B
KAPITEL III MERKMALE DER RECHERCHE
3. Gegenstand der Recherche
3.13 Technologischer Hintergrund
 

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TEIL B
KAPITEL III MERKMALE DER RECHERCHEKAPITEL III MERKMALE DER RECHERCHE
3. Gegenstand der Recherche3. Gegenstand der Recherche
  3.12 Mangelnde Einheitlichkeit3.12 Mangelnde Einheitlichkeit       
 

3.13

Technologischer Hintergrund

 

Unter bestimmten Umständen kann es wünschenswert sein, die Recherche zu erweitern, um den "technologischen Hintergrund" der Erfindung mit einzubeziehen. Hierdurch würde Folgendes erfasst:

 

-

der Oberbegriff des ersten Anspruchs, und zwar der Teil vor dem Ausdruck "gekennzeichnet durch" oder "dadurch gekennzeichnet",

 

-

der in der Einleitung zur Beschreibung der Anmeldung als bekannt vorausgesetzte, jedoch nicht durch Angabe von Dokumenten beschriebene Stand der Technik,

 

-

der allgemeine technologische Hintergrund der Erfindung (häufig als "allgemeiner Stand der Technik" bezeichnet).