Regel 44a - Erweiterter europäischer Recherchenbericht


 

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EUROPÄISCHES PATENTÜBEREINKOMMEN- Inhaltsverzeichnis    
Ausführungsordnung Europäisches Patenübereinkommen Anerkennungsprotokoll
VIERTER TEIL - AUSFÜHRUNGSVORSCHRIFTEN ZUM VIERTEN TEIL DES ÜBEREINKOMMENS DRITTER TEIL - AUSFÜHRUNGSVORSCHRIFTEN ZUM DRITTEN TEIL DES ÜBEREINKOMMENS FÜNFTER TEIL - AUSFÜHRUNGSVORSCHRIFTEN ZUM FÜNFTEN TEIL DES ÜBEREINKOMMENS
Kapitel II - Europäischer Recherchenbericht Kapitel I - Prüfung durch die Eingangsstelle Kapitel III - Veröffentlichung der europäischen Patentanmeldung
Regel 44a - Erweiterter europäischer Recherchenbericht Regel 44 - Inhalt des europäischen Recherchenberichts Regel 45 - Unvollständige Recherche

Regel 44a 71

Erweiterter europäischer Recherchenbericht


(1) Zusammen mit dem europäischen Recherchenbericht ergeht eine Stellungnahme dazu, ob die Anmeldung und die Erfindung, die sie zum Gegenstand hat, die Erfordernisse dieses Übereinkommens zu erfüllen scheinen, sofern nicht eine Mitteilung nach Regel 51 Absatz 2 oder Absatz 4 erlassen werden kann.


(2) Die Stellungnahme nach Absatz 1 wird nicht zusammen mit dem Recherchenbericht veröffentlicht.


71  Eingefügt durch Beschluss des Verwaltungsrats vom 09.12.2004, in Kraft getreten am 01.07.2005 (ABl. EPA 2005, 5 ff.).