Artikel 11 - Beschwerdefähige Kostenfestsetzungsentscheidungen


 

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EUROPÄISCHES PATENTÜBEREINKOMMEN- Inhaltsverzeichnis    
Gebührenordnung Personalstandsprotokoll Anhang I
Artikel 11 - Beschwerdefähige Kostenfestsetzungsentscheidungen Artikel 10d - Rückerstattung der Gebühr für die internationale vorläufige Prüfung Artikel 12 - Gebührenermäßigung

Artikel 11 20

Beschwerdefähige Kostenfestsetzungsentscheidungen


Entscheidungen über die Festsetzung des Betrags der Kosten des Einspruchsverfahrens sind gemäß Artikel 106 Absatz 5 des Übereinkommens beschwerdefähig, wenn der Betrag die Beschwerdegebühr übersteigt.


20  Siehe hierzu Entscheidung der Großen Beschwerdekammer G 3/03 (Anhang I).