Nach Artikel 6 des Übereinkommens tritt dieses Übereinkommen am ersten Tag des vierten Monats nach Hinterlegung der letzten Ratifikations- oder Beitrittsurkunde von acht Vertragsstaaten des EPÜ einschließlich der drei Staaten, in denen 1999 die meisten europäischen Patente wirksam wurden (DE, FR, GB), in Kraft.
Bisher haben folgende Staaten ihre Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde hinterlegt: Monaco, Slowenien.