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Unter Bezugnahme auf Abschnitt III der Mitteilung des EPA vom 18. Juli 1986 (ABl. EPA 1986, 273) wird mitgeteilt, daß das Formblatt EPA Form 1140 neu aufgelegt wurde (Form1140 07.93). Die Abgabe von Proben hinterlegter Mikroorganismen kann nunmehr mit einem einzigen Formblatt beantragt werden, und zwar sowohl im Rahmen des Budapester Vertrags als auch bilateraler Abkommen. Die früheren Formblätter EPA Form 1140 und 1140a entfallen damit.
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