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Artikel 10c GebO - ABl. 2001, 521
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Beschluß des Präsidenten des Europäischen Patentamts vom 6. September 2001 zur Ausführung der Gebührenordnung und über die Änderung der Vorschriften über das laufende Konto und ihrer Anhänge
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Der Präsident des Europäischen Patentamts,
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im Hinblick auf den Beschluß des Verwaltungsrats vom 28. Juni 2001161 zur Änderung der Gebührenordnung aus Anlaß der Abrundung der Euro-Gebühren des EPA,
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Der Bagatellbetrag nach Artikel 10c der Gebührenordnung wird auf 10 Euro festgesetzt.
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Dieser Beschluß tritt am 3. Januar 2002 in Kraft.
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