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Seit dem 1. Juli 1990 setzt das EPA seine Tätigkeit als Internationale Recherchenbehörde (ISA) für die beim japanischen Patentamt in englischer Sprache eingereichten internationalen Anmeldungen und als mit der internationalen vorläufigen Prüfung beauftragte Behörde (IPEA) für diejenigen der vorstehend genannten internationalen Anmeldungen fort, für die das EPA den internationalen Recherchenbericht erstellt hat. Die Beschränkung der Zahl der vom EPA zur internationalen Recherche und internationalen vorläufigen Prüfung angenommenen internationalen Anmeldungen auf 200 pro Jahr wurde aufgehoben.
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