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Das polnische Patentamt hat dem Internationalen Büro der WIPO jedoch mitgeteilt, daß, sofern es als ausgewähltes Amt tätig wird, die in Artikel 39 (1) a) PCT vorgesehene Frist von 30 Monaten sowohl für die Entrichtung der nationalen Gebühr als auch für die Einreichung der Übersetzung der internationalen Anmeldung gilt.
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