| |
Die Neufassung berücksichtigt in den Fußnoten zu den Feldern 10.1 und 10.2 (Benennungsgebühren) folgende neue EPÜ-Vertragsstaaten: Slowakei, Bulgarien, Tschechische Republik und Estland3 (Beitritt jeweils am 1. Juli 2002), Slowenien4 (Beitritt am 1. Dezember 2002), Ungarn5 (Beitritt am 1. Januar 2003) und Rumänien6 (Beitritt am 1. März 2003). In Feld 11 (Erstreckung des europäischen Patents) wird durch eine Fußnote bei Slowenien und Rumänien darauf hingewiesen, daß nach dem EPÜ-Beitritt dieser beiden Staaten die Erstreckung nur noch für solche internationalen Anmeldungen möglich ist, die vor dem Datum des Beitritts eingereicht worden sind.
|