Die europäische Eignungsprüfung
Die europäische Eignungsprüfung wird von einer Prüfungskommission
durchgeführt, die aus Bediensteten des EPA und Mitgliedern des epi
besteht. Die Kommission wird von einem Prüfungssekretariat unterstützt.
Ziel der Prüfung
Durch die Prüfung soll festgestellt werden, ob der Bewerber für
die Vertretung von Anmeldern beim EPA ausreichende Qualifikationen und
Kenntnisse besitzt.
Prüfungsstoff
Es sind Kenntnisse speziell auf den folgenden Gebieten nachzuweisen:
europäisches Patentrecht, Vertrag über die internationale Zusammenarbeit
auf dem Gebiet des Patentwesens (PCT), Pariser Verbandsübereinkunft,
Rechtsprechung der Beschwerdekammern des EPA sowie nationales Recht, soweit
es auf europäische Patentanmeldungen und Patente Anwendung findet.
Prüfungssprachen
Die Prüfungsaufgaben werden in den drei Amtssprachen des EPA (Deutsch,
Englisch und Französisch) erstellt. Den Bewerbern kann gestattet
werden, ihre Arbeiten auch in einer anderen Amtssprache eines Vertragsstaats
anzufertigen.
Die einmal jährlich stattfindende Prüfung umfaßt vier
Aufgaben:
Aufgabe A (3 ½ Stunden)
Ausarbeitung der Ansprüche und des einleitenden Teils einer europäischen
Patentanmeldung
Aufgabe B (4 Stunden)
Ausarbeitung einer Erwiderung auf einen Bescheid, in dem der Stand der
Technik entgegengehalten wird
Aufgabe C (6 Stunden)
Ausarbeitung einer Einspruchsschrift gegen ein europäisches Patent
Aufgabe D (insgesamt 7 Stunden)
Beantwortung rechtlicher Fragen (Teil I, 3 Stunden) und rechtliche Beurteilung
eines spezifischen Sachverhalts (Teil II, 4 Stunden)
Bestehen der Prüfung
Ein Bewerber hat die Prüfung nur bestanden, wenn er für alle
Prüfungsaufgaben eine ausreichende Bewertung erzielt hat. Bei erstmaliger
Teilnahme an der Prüfung können unter bestimmten Umständen
ungenügende Noten durch gute Noten in anderen Arbeiten ausgeglichen
werden.
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