EPO logoDie europäische Eignungsprüfung

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Anmeldung zur europäischen Eignungsprüfung 2007

Anmeldefrist
Die vollständigen Anmeldeunterlagen (Art. 21 (2) VEP) müssen spätestens am 30. Juni 2006 beim Europäischen Patentamt eingangen sein.

Verlängerte Anmeldefrist
Für Bewerber, die die europäische Eignungsprüfung 2006 geschrieben haben und mindestens eine Prüfungsarbeit eingereicht haben, gilt eine verlängerte Anmeldefrist. Ihre vollständigen Anmeldeunterlagen (Art. 21 (2) VEP) müssen spätestens am 20. Oktober 2006 beim Europäischen Patentamt eingehen.