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Die Erstreckungsabkommen des EPA mit Slowenien (in Kraft getreten am 1. März 1994), Rumänien (15. Oktober 1996), Litauen (5. Juli 1994) und Lettland (1. Mai 1995) endeten, als diese vier Länder mit Wirkung vom 1. Dezember 2002, 1. März 2003 bzw. 1. Dezember 2004 dem EPÜ beitraten. Das Erstreckungssystem behält jedoch seine Gültigkeit für alle vorher eingereichten europäischen und internationalen Anmeldungen sowie für alle auf solche Anmeldungen erteilten europäischen Patente.
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