|
Bei Verweisungen auf Entscheidungen und Stellungnahmen der Großen Beschwerdekammer werden nur der Großbuchstabe und die Nummer der Entscheidung sowie die Ausgabe des Amtsblatts, in der sie veröffentlicht ist, mit der entsprechenden Seite angegeben, z. B. "G 2/88, ABl. 4/1990, 93". In derselben Weise wird auf im Amtsblatt veröffentlichte Entscheidungen der Technischen Beschwerdekammern und der Juristischen Beschwerdekammer verwiesen, also z. B. "T 152/82, ABl. 7/1984, 301" bzw. "J 4/91, ABl. 8/1992, 402"; Verweisungen auf nicht veröffentlichte Entscheidungen erfolgen in der Form "T 169/88, nicht im ABl. veröffentlicht". Es wird darauf hingewiesen, dass alle Entscheidungen und Stellungnahmen der Großen Beschwerdekammer sowie alle Entscheidungen der Beschwerdekammern des EPA im Internet veröffentlicht werden (www.european-patent-office.org) (siehe Mitteilung des Vizepräsidenten Generaldirektion 3 vom 3. Jul 2002, ABl. 8-9/2002, 442).
|
|