Richtlinien für die Prüfung
TEIL E
KAPITEL XI BESCHWERDE
4. Beschwerde gegen die Entscheidung der Einspruchsabteilung über die Kostenfestsetzung
 

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KAPITEL XI BESCHWERDEKAPITEL XI BESCHWERDE
  3. Beschwerde gegen die Verteilung der Kosten3. Beschwerde gegen die Verteilung der Kosten     5. Beschwerdeberechtigte und Verfahrensbeteiligte5. Beschwerdeberechtigte und Verfahrensbeteiligte  
 

4.

Beschwerde gegen die Entscheidung der Einspruchsabteilung über die Kostenfestsetzung

 

Entscheidungen der Einspruchsabteilung über die Festsetzung des Betrags der Kosten des Einspruchsverfahrens sind gemäß Art. 106 (5) beschwerdefähig, wenn der festgesetzte Betrag die Beschwerdegebühr übersteigt.

 

Art. 106 (5)

Art. 11 GebO