Richtlinien für die Prüfung
TEIL E
KAPITEL XI BESCHWERDE
2. Beschwerde nach Verzicht oder Erlöschen des Patents
 

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TEIL E
KAPITEL XI BESCHWERDEKAPITEL XI BESCHWERDE
  1. Aufschiebende Wirkung1. Aufschiebende Wirkung     3. Beschwerde gegen die Verteilung der Kosten3. Beschwerde gegen die Verteilung der Kosten  
 

2.

Beschwerde nach Verzicht oder Erlöschen des Patents

 

Beschwerde gegen die Entscheidung der Einspruchsabteilung kann auch eingelegt werden, wenn für alle benannten Vertragsstaaten auf das europäische Patent verzichtet worden ist oder wenn das europäische Patent für alle diese Staaten erloschen ist.

 

Art. 106 (2)