Richtlinien für die Prüfung
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KAPITEL VI ERMITTLUNG VON AMTS WEGEN VERSPÄTET; VORGEBRACHTER TATSACHEN, BEWEISMITTEL ODER...
1. Ermittlung von Amts wegen
1.2 Grenzen der Ermittlungspflicht
 

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1. Ermittlung von Amts wegen1. Ermittlung von Amts wegen
  1.1 Allgemeines1.1 Allgemeines       
 

1.2

Grenzen der Ermittlungspflicht

 

Der Ermittlungspflicht sind jedoch durch die gebotene Verfahrensökonomie Grenzen gesetzt. So ist z. B. in einem Einspruchsverfahren einem Angebot, die Offenkundigkeit einer behaupteten Vorbenutzung nachzuweisen, dann nicht nachzugehen, wenn der dieses geltend machende Einsprechende aus dem Verfahren ausgeschieden ist und die erforderliche Beweisaufnahme sich nicht einfach und mit geringem Kostenaufwand durchführen lässt.

 

Eine Prüfung hinsichtlich der Einheitlichkeit des Gegenstands eines europäischen Patents findet im Einspruchsverfahren nicht statt (siehe D-V, 2.2, vorletzter Absatz).